Covid-Maßnahmen für schulfremde Personen

von Rupert Orlik
14. September 2021

Alle Eltern und schulfremde Personen haben beim Betreten des Schulgebäudes ein gültiges Getestet-, Geimpft-bzw. Genesen-Zertifikat (3G) vorzuweisen und einen MNS zu tragen. Dies gilt auch für Elternabende.

Personen, die nachgewiesenermaßen aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen ein Gesichtsvisier verwenden.